Asbestsanierung – TRGS 519 zertifiziert | Holzbau Bruns

 

Fachgerechte Demontage, behördliche Entsorgung und auf Wunsch direkt das neue Dach. Alles aus einer Hand vom Meisterbetrieb.

Asbest war bis 1993 in Deutschland als Baustoff zugelassen – in Dachplatten (Eternit), Fassadenverkleidungen, Rohrisolierungen und Bodenbelägen. Holzbau Bruns ist TRGS-519-zertifiziert und führt die fachgerechte Demontage und Entsorgung durch. Unser Vorteil: Als Zimmerei bauen wir nach der Asbestentfernung direkt den neuen Dachstuhl auf – ein Anbieter, ein Ansprechpartner, keine Schnittstellen.

 

Asbestdach-Demontage – Eternit-Wellplatten und Dachschindeln fachgerecht entfernen

 

Fassaden-Sanierung – Asbesthaltige Fassadenplatten demontieren und entsorgen

 

Behördliche Dokumentation – Anzeige bei der Bezirksregierung, Entsorgungsnachweis, Freimessung

 

Neubau nach Sanierung – Neuer Dachstuhl, neue Eindeckung direkt im Anschluss (als Zimmerei)

TRGS 519 Sachkunde – Unsere Mitarbeiter sind nach TRGS 519 geschult und zertifiziert

 

Demontage + Neubau aus einer Hand – Kein zweiter Betrieb nötig, keine Schnittstellenprobleme

 

60+ Jahre Erfahrung – Wir kennen die typischen Asbestquellen in Gebäuden der 1960er–1990er Jahre

 

Wie erkenne ich Asbest in meinem Haus?

Typische Quellen: graue Welldachplatten (Eternit), hellgraue Fassadenplatten, Rohrisolierungen, Cushion-Vinyl-Böden, alte Fensterkitte. Baujahr 1960–1990 = Verdacht. Sicherheit gibt nur eine Laborprobe.

Was kostet eine Asbestsanierung?

 

Richtwert EFH-Dach (80–120 m²): ca. 8.000–15.000 € inkl. Gerüst, Demontage, Entsorgung. Dazu kommt das neue Dach – Gesamtpaket Sanierung + Neubau kalkulieren wir transparent.

Ist Asbest gefährlich solange man es nicht anfasst?

 

Intakte, unbeschädigte Asbestplatten setzen keine Fasern frei – aber bei Sturm, Alterung, Bohren oder Brechen werden krebserregende Fasern freigesetzt. Bei Sanierung oder Verkauf ist fachgerechte Entfernung Pflicht.

 

Wer muss die Asbestsanierung bei der Behörde anmelden?

Der ausführende Betrieb (wir). Wir melden die Arbeiten mindestens 7 Tage vorher bei der Bezirksregierung an und dokumentieren die gesamte Entsorgung mit Nachweis.

 

Kann ich nur das Asbest entfernen lassen und den Dachstuhl behalten?

 

Oft ja. Wenn der Dachstuhl unter den Eternitplatten noch intakt ist, entfernen wir nur die Eindeckung und bringen neue Dachplatten/Ziegel auf. Das spart erhebliche Kosten.